Der Auftraggeber/Veranstalter überträgt dem Beauftragten während der Dauer Einsatzes das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB.
Der Beauftragte kann Personen jeglicher Art vom Areal verweisen ohne den Auftraggeber/ Veranstalter zu informieren.
Der Beauftragte kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigsfrist den Auftrag kündigen, sollten sie zu gesetzwidrigen Aufgaben beauftragt werden.
Der Beauftragte ist während der Veranstaltung bevollmächtigt, selbst über den Einsatz von Polizei und Rettungskräften zu entscheiden.
Zahlungskonditionen
Grundsätzlich gilt gegen Rechnung innert 30 Tagen.
Wir behalten uns vor:
Bei Partyveranstaltungen und einmaligen Aufträgen in Bar am Ende der Veranstaltung abzurechnen.
Bei Grossaufträgen deren Auftragsumme pro Tag Sfr. 5000.00 übersteigt, einen Kostenvorschuss in Rechnung zu stellen.
Es wird unabhängig der Offerte nur die effektive Einsatzzeit verechnet,angefangene 1/4 Stunden werden aufgerundet.
Der Auftraggeber / Veranstalter muss für die Verpflegung des Sicherheitspersonales aufkommen.
Sonstiges
Wir verfügen zusätzlich über: